Begräbnis

und weitere Bestattungsarten

Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Übergabe eines menschlichen Leichnams an die Erde. In Deutschland besteht sowohl eine Sargpflicht als auch eine Beisetzungspflicht für verstorbene Menschen. Daher werden Verstorbene im Falle einer Erdbestattung in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Für viele Angehörige sind Gräber auf Friedhöfen wichtige Orte der Trauer, zu denen sie kommen können, um in aller Ruhe an den Verstorbenen zu denken.
Vor der Beerdigung gibt es üblicherweise eine Trauerfeier. Man unterscheidet zwischen einer Erdbestattung im Wahlgrab oder Reihengrab.

Reihengrab
Hier entfällt die Wahlmöglichkeit: Reihengräber werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben. Nach Ende der Ruhefrist (meist sind es zwanzig Jahre − hier gibt es ebenfalls regionale Unterschiede) besteht keine Verlängerungsmöglichkeit. Auch kann dort nur eine Person beerdigt werden.

Wahlgrab
Bei einer Wahlgrabstätte können die Angehörigen Lage und Größe des Grabes auf einem Friedhof selbst bestimmen. Hier können mehrere Personen beigesetzt werden. Man erwirbt das Nutzungsrecht an der Grabstätte meist auf 20 bzw. 30 Jahre – dabei gibt es allerdings regionale Unterschiede. Das Nutzungsrecht kann anschließend weiter verlängert werden.

Haben Sie Fragen zum Thema Erdbestattung in Neuss, Kaarst oder der Umgebung? Wir vom Bestattungshaus Broich Stupp Neuss beraten Sie umfassend. Rufen Sie uns gerne an.
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Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der menschliche Leichnam in ein Krematorium überführt. Dort wird er mitsamt dem Sarg eingeäschert. Anschließend wird die Asche in einer Urne in einem Grab eines Friedhofs beigesetzt – ebenso wie bei der Erdbestattung in einem Wahl- oder Reihengrab. Auch die Beisetzung der Urne in einem vorhandenen Erdbestattungsgrab ist möglich. Die Einäscherung eines Verstorbenen kann von nahen Verwandten (Ehegatten, Kindern) veranlasst oder zu Lebzeiten selbst verfügt werden. Die Kremation dient als Voraussetzung für verschiedene Formen der Beisetzung: Möglich ist die klassische Urnenbeisetzung (wie oben beschrieben) oder beispielsweise die See- oder Baumbestattung. In anderen Ländern sind zudem unter anderem die Luft-, Fluss- und Tauchbestattung zulässig.

Haben Sie Fragen zum Thema Feuerbestattung oder zu den speziellen Formen der Bestattung? Wir vom Neusser Bestattungshaus Broich Stupp beraten Sie ganz persönlich und ausführlich. Rufen Sie uns einfach an.

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Seebestattung

Bei der Seebestattung erfolgt keine explizite Beerdigung in Neuss oder der Umgebung: Die Beisetzung geschieht auf dem Wasser: Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Spezialurne von einem Schiff aus ins Meer befördert. Seebestattungen sind auf allen Meeren der Welt möglich. In Deutschland finden sie in der Ost- und Nordsee statt. Die Angehörigen können die Zeremonie auf See begleiten und auf Wunsch an Bord eine Trauerfeier abhalten. Anschließend bekommen sie eine Seekarte mit den genauen Angaben des Beisetzungsortes. Voraussetzung für die Beisetzung im Meer ist eine Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium. Denn nur die spezielle Urne mit der Asche darf im Wasser beigesetzt werden darf – und nicht der Leichnam in ursprünglicher Form.

Haben Sie Fragen zum Thema Seebestattung? Wir vom Bestattungshaus Broich Stupp beraten Sie ausführlich zu allen Aspekten dieser Bestattungsform. Rufen Sie uns gerne an.

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Anonyme Bestattungen

Wird ein verstorbener Mensch zu einem nicht bekannten Zeitpunkt und ohne namentliche Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld eines Friedhofs beigesetzt, handelt es sich um eine anonyme Bestattung. Angehörige und Trauergäste nehmen an der Beisetzung nicht teil. Der genaue Ort bleibt unbekannt. Die anonyme Beerdigung ist eine häufig genutzte Variante der Feuerbestattung. Aber auch Särge können anonym beigesetzt werden. Teilanonyme Bestattung Bei einer sogenannten Rasengrab-Bestattung ist die Grabstätte nicht gekennzeichnet, allerdings befindet sich auf dem Grabfeld eine Stele mit den Namen der dort bestatteten Verstorbenen. Diese Bestattungsform wird auch vielerorts teilanonyme Bestattung genannt.

Haben Sie Fragen zur anonymen Urnenbeisetzung oder zur teilanonymen Bestattung? Wir vom Bestattungsinstitut Broich Stupp in Neuss und Kaarst beraten Sie in aller Ruhe zu diesen beiden Bestattungsformen. Melden Sie sich gerne bei uns.

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Alternative Bestattungsformen Deutschland

Im Gegensatz zur klassischen Beerdigung im Sarg auf einem Friedhof bietet die Feuerbestattung eine Reihe von unterschiedlichen Beisetzungsmöglichkeiten. Gerade in den letzten Jahren sind in Deutschland vielfältige neue, individuellere Ansätze im Umgang mit Verstorbenen entstanden – und damit auch neue Formen der Trauer. Immer mehr Menschen lehnen Trauerfeiern ab, deren Rahmen vom strikten Stundentakt der kommunalen Friedhöfe diktiert wird. Die feierliche Aufbahrung, das Abschied nehmen in den Räumlichkeiten des Bestatters und die Möglichkeit der individuellen Gestaltung von Trauerfeiern in einer Hauskapelle des Bestattungshauses gewinnen zunehmend an Bedeutung. Daneben sind abseits der Friedhöfe neue Beisetzungsorte entstanden.

Für Sie kommt eine alternative Bestattung infrage? Wir vom Bestattungshaus Broich Stupp in Neuss und Kaarst informieren Sie ausführlich und kompetent über sämtliche Möglichkeiten. Rufen Sie uns gerne an!

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